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Unsere Beratungsschwerpunkte

Wie können wir Ihnen helfen?

Medizinrecht

Kaum ein Rechtsgebiet hat eine so starke persönliche Komponente wie das Medizinrecht. Darin wird nicht nur die Beziehung von Ärzten zueinander, sondern auch die zwischen Arzt und Patient geregelt.

Unsere Kanzlei bietet daher eine individuelle und einfühlsame Beratung und Vertretung für Patienten, stets mit dem notwendigen Feingefühl und der selbstverständlichen Vertraulichkeit. Denn schließlich ist die Gesundheit etwas, dass einer besonders sorgfältigen Behandlung bedarf. Unser Kanzleiteam schafft das dafür unerlässliche Vertrauensverhältnis und unterstützt sie mit seiner fachlichen Kompetenz bei der effizienten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Für Patienten ist es oft nur sehr schwer möglich, die Umstände einer fehlerhaften Behandlung zu erkennen. Mögliche Missstände werden vorwiegend erst richtig aufgedeckt, wenn der Patient einen Rechtsanwalt hinzuzieht. Sollten Sie das Gefühl haben, durch ein vermeidbares ärztliches Versagen geschädigt worden zu sein, wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Kanzleiteam und wir prüfen Ihre konkrete Angelegenheit mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl.

Wir bewerten mögliche Ansprüche gegen Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeeinrichtungen und Versicherungen, stehen Ihnen aber auch losgelöst der medizinrechtlichen Problematiken hinsichtlich aufkommender Fragen zur beruflichen und familiären Zukunft zur Seite. Notfalls vertritt die Kanzlei die Rechte Ihrer Mandanten auch mit der notwendigen Entschlossenheit vor Gericht. Schwerpunkte der Patientenvertretung sind dabei Behandlungsfehler, Diagnosefehler, Kunstfehler, Therapiefehler, spezifische Fehler bei Schönheitsoperationen und insofern die Durchsetzung und Geltendmachung bestehender Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche.

Unser Anwaltskollegium vertritt und berät darüber hinaus auch Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und alle weiteren Heilberufsgruppen bei allen im Zuge der Berufsausübung auftretenden Rechtsfragen und Rechtsproblemen, beispielsweise in Vergütungs- / Honorarangelegenheiten, im Standes- / Strafrecht und im Vertrags- bzw. Gesellschaftsrecht.