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Unsere Beratungsschwerpunkte

Wie können wir Ihnen helfen?

Baurecht

Im Bereich des Baurechts beraten wir unsere Mandanten und vertreten deren Interessen insbesondere im privaten Bau- und Architektenrechtrecht als Teil des Immobilienrechts.

Dabei sind nicht lediglich, wie der Begriff vermuten lassen könnte, Rechtsverhältnisse zwischen einem privaten Häuslebauer und beispielsweise einem Bauträger gegenständlich, sondern vielmehr alle Rechtsbeziehungen der im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung von Bauwerken Beteiligten, einschließlich der Bauherren untereinander. Oft geht es dabei um Vergütungs- / Honorarfragen, um Planungs- / Baumängel sowie um grundsätzliche Haftungsfragen.

Die breit gefächerte Kompetenzaufstellung unseres Anwaltskollegiums in allen Bereichen des Immobilien und Werkvertragsrechts ermöglicht eine Rundumbetreuung / -vertretung für unsere Mandanten. Insofern profitieren diese auch, unabhängig von der kompetenten juristischen Betreuung, von langjährig gewachsenen und gepflegten Netzwerken und Kontakten unseres Kollegiums mit allen in Bauangelegenheiten beteiligten Berufsgruppen.

Sehr gerne unterstützen wir Sie bei einem Um- oder Neubau eines Gebäudes / Gebäudeteiles, sowie in allen weiteren baurechtlichen Problemen und bieten Ihnen dabei umfassende, engagierte rechtliche Beratung und Vertretung.