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Streit um Kind führt zum Jugendarrest

Streit um Kind führt zum Jugendarrest

  • 13. Januar 2017

Ein 20-jähriger wollte am Vatertag seinen 4 Monate alten Sohn sehen. Daher fuhr er zur 16-jährigen Mutter und beschimpfte diese wild. Als sie sich weigerte, ihm das Kind zu übergeben, schlug er ihr mit der Faust ins Gesicht und trat ihr in den Rücken.

Das Amtsgericht verurteilte den jungen Vater wegen Körperverletzung, versuchter Nötigung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach Jugendstrafrecht zu einem Dauerarrest von einer Woche und einer Weisungsbetreuung von zwölf Monaten. Jugendstrafrecht kam Vorliegend zur Anwendung, da der Angeklagte eher einem Jugendlichen, als einem Erwachsenen gleich stehe. Bei der Strafzumessung hat das Gericht zum einen Berücksichtigt, dass der Mann alkoholbedingt enthemmt gewesen war. Außerdem habe er unter emotional hohem Stress gestanden, da der Tattag der Vatertag war. Dennoch müsse ihm durch den Dauerarrest vor Augen geführt werden, dass die Rechtsordnung auch in solchen Ausnahmesituationen keine Gewalttaten, insbesondere nicht gegen die Mutter des gemeinsamen Kindes, dulde.

Amtsgericht München, Urteil vom 29.09.2016 – 1034 Ds 468 Js 175084/16

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